Mal zum lesen der Rechtsgrundlage_
§ 33(1) BNatSchG (BGBI.I, 2009 [Nr. 51], S. 2542) : http://www.gesetze-im-internet.de/bnatschg_2009/__33.html
Zitat daraus:
(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig. Die für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörde kann unter den Voraussetzungen des § 34 Absatz 3 bis 5 Ausnahmen von dem Verbot des Satzes 1 sowie von Verboten im Sinne des § 32 Absatz 3 zulassen.
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Jetzt müsste man eigentlich nachhaken, inwieweit Kitesurfen eine erheblichere Beeinträchtigung ist, als Surfen, Segeln, Baden, Angelboot fahren......
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Es kommt noch besser, Verordnung über das Naturschutzgebiet "Rangsdorfer See" :
http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.15635.de
Zitatweise mal:
(1) Vorbehaltlich der nach § 5 dieser Verordnung zulässigen Handlungen sind in dem Naturschutzgebiet gemäß § 21 Abs. 2 Satz 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes alle Handlungen verboten, die das Gebiet, seinen Naturhaushalt oder einzelne seiner Bestandteile zerstören, beschädigen, verändern oder nachhaltig stören können.
und selbst: § 4Abs.II Verbote:
(2) Es ist insbesondere verboten
12.zu baden, zu tauchen oder Eisflächen innerhalb der Schulzendorfer Bucht und eines 100 Meter breiten Streifens vom Ufer zu betreten;
Somit wäre eigentlich am Rangsi alles verboten, Baden, Eissegeln
Der Fischer wäre auch erledigt: "
16.wildlebenden Tieren nachzustellen, sie mutwillig zu beunruhigen, zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören; "
"Rangsdorf grüßt seine Gäste!" der Bürgermeister und dortige Verwaltung können nix dafür
also immer, wenn dort Kinder baden- Ludwig und die Brandenburger Polizei rufen
Das gilt aber alles für das westliche Seeufer = Naturschutzgebiet- oder?? Ich konnte die Karte mt den angegebenen Flurstücken nicht finden.
Somit wäre für mich das Verbot für das Ostufer=Badestelle/ Seehotel rechtswidrig und sinnlos.
Verantwortlich für den Verbotsquatsch ist Herr Sommer und Herr Ludwig.
Nicht die Gemeinde Rangsdorf.