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Kitesurf-Forum


[Kitesurfen] Kite-Verbote!!
  • 19. Jun 2009 - 18:56 Uhr  
    sie haben gerade berichtet das 10ha zerstört sind !! allerdings können monutionsreste aus dem 2. weltkrieg eine rolle spielen. das die beiden ornitologinnen das feuer durch zigarretten entfacht haben ist auch ausgeschlossen weil sie angeblich militante nichtraucherinnen sind !! ( angabe von dem mellumratsmitglied).
    das beste is aber das mitten in der nordsee der feuerwehr das löschwasser fehlt.!! da ist eine verändrung im denken doch mal sehr von nöten oder ?
    ich habe da gerade von phosphorbomben gelesen !! schreck laß nach, is das nicht scheiße wenn man weiß da liegt son müll rum ,und macht nicht den versuch sie zu orten und zu entfernen? jetzt wo das kind in brunnen gefallen ist kommt der kampfmittel räumdienst...!!
    Kitair
  • 21. Aug 2009 - 23:16 Uhr  
    Kann mir jemand sagen, ob es am Veluwemeer jetzt noch nen offiziellen Kitespot gibt?

    Hab bisher nur ältere Artikel darüber gefunden. Auf ner anderen Seite hab ich gelesen, dass Strand Horst noch ein off. Spot ist. Hab aber auch wieder gehört, dass es mittlerweile komplett verboten sein soll. Also ??????

    War da jemand in letzter Zeit?
    JonnyO
  • 31. Aug 2009 - 14:45 Uhr  
    Thema deutsche Binnengewässer

    Hab aus dem Ministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ein Broschüre zum Thema Wassersport auf deutschen Binnengewässern.
    Auf Seite 40 ist sogar ein Bild von Kits drin, der Text dazu:

    [b]Segel- und Kitesurfen auf Binnenschifffahrtsstraßen[/b]
    Das fahren mit einem Segelsurfbrett ist erlaubt. Ausnahmen bilden die Kanäle sowie der Rhein zwischen Geisenhein und Rhens und zwischen Duisburg-Hochfeld und Dusiburg-Baerl. Die von der Berufsschiffahrt benutzten Bereiche sind jedoch zu meiden. Auf Badende und Schwimmer müssen Surfer besondere Rücksicht nehmen. Ein Segelsurfer gilt als Kleinfahrzeug unter Segel. Sie müssen die Fahrregeln für Kleinfahrzuege beachten.
    Kitesurfen ist lediglich im Bereich Wasser- und Schifffahrtsdirektion st auf den hierfür besonders freigegebenen, mit blauen Tafeln gekennzeichneten Wasserflächen erlaubt.

    Das zu wissen bringt jetzt allerdings nicht gerade viel :) Viel interessanter sind die ganzen Binnenseen, die keine Schifffartsstraßen sind... ists da dann generell erlaubt!?
    docarzt
  • 31. Aug 2009 - 14:50 Uhr  
    der unterschied zwischen kiten und windsurfen ist laut der wattenmeerranger das der kite ein schatten wirft der raubvögeln ähnelt und daher bei brutvögeln ein fluchtverhalten auslöst
    was zur folge hat das die gelege ungschützt sind
    Jungsiegfried
  • 31. Aug 2009 - 15:14 Uhr  
    soweit ich weiß ist das Wasser und Schifffahrtsamt nur für Schifffahrtsstraßen zuständig.
    also bei und z.B. die ganze Hafel, Müggelsee, Spree...usw.
    ...fast alle Gewässer rund um Berlin...
    mit normalen Binnenseen haben die nichts zu tun.
    die werden glaube ich von Gemeinden oder vom Land verwaltet oder können auch in privatem Besitz sein.
    da kann sich dann die Gemeinde oder wer auch immer selbst überlegen ob das Kiten verboten ist.
    solange es allerdings nicht verboten ist und der See auch nicht im Naturschutzgebiet liegt muss es auch nicht extra erlaubt werden...
    mit anderen Worten, man darf überall kiten wo nicht Naturschutz, Schifffahrtsstraße oder kiten verboten dran steht!
    und wenn nix dran steht würde ich mich hüten nachzufragen!!!
    sonst fällt irgendjemandem doch noch ein Verbot ein...!
    sprinter
  • 31. Aug 2009 - 21:08 Uhr  
    ihr schmeißt hier ziemlich viel in einen topf........

    zuerst müssen wir unterscheiden wo wir kiten.......

    heißt binnen oder seeordnung......

    da wir unterschiedlich eingestuft werden im vergleich segelboote.windsurfer oder......

    kitesurfer haben nicht den status eines segelfahrzeuges heißt wir sind nur sportgeräte ohne anerkennung

    windsurfer gelten im binnengewässer als segelfahrzeuge heißt dann auch mit gleichen rechten....

    auf dem seewasserstrassen sieht es wieder ganz anders aus da sind wir und die windsurfer beide gleichberechtigte sportgeräte mehr nicht

    die ganzen schutzgebiete sind in den seekarte gekenzeichnet und genau beschrieben wer sie befahren kann oder nicht.....also gibt es da keine ausnahmen.......

    und bei allen wasserstraßen gilt was nicht ausdrücklich erlaubt ist ....gilt als verboten......

    vielleicht habe ich etwas aufklärung geschaffen.....

    gruß
    thorsten
    ontop-berlin.de