Hi Janko,
sei bitte vorsichtig mit der Doppel-Anbietung des Wagens bei Ebay und anderen Autobörsen. Sofern Du das Auto neben Ebay verkaufst und auf das Ebay-Angebot gab es bereits ein Gebot und Du beendest anschließend die Auktion, ist lt. Ebay-AGB die Auktion zu diesem Preis abgeschlossen und der Kaufvertrag zu Stande gekommen.
Es gab da vor ein paar Tagen nen Bericht im TV über eine Masche, bei der Leute zu nem Abbruch der Auktion aufgrund von Fehlern in der Artikel-Beschreibung gedrängt wurden, zu diesem Zeitpunkt aber schon 1 Euro etc geboten waren. Wie es weiter vor Gericht lief, kannste Dir denken...
Inwiefern Dich in Deinem Fall das notwendige Mindestgebot "schützt" kann ich nicht beurteilen.