Hallo Leute,
was aus der Wismarbucht schon bekannt ist, geht nun auch in der Lübecker Bucht los!
Wer Interesse daran hat, weiterhin im östlichen Teil der Lübecker Bucht zu kiten, sollte sich nun dafür einsetzen.
Ich werde da sein. Fragen gern hier im Threat, per PN oder per Tel. 0177-3409701
Beste Grüße
Frank
Team Surf-Mafia / Surfers-P Station Lübeck
Hier der Link:
http://www.stalu-mv.de/cms2/StALU_pr...jsp?&pid=50011
und der Beitrag:
Zitat:
Managementplanung für das FFH-Gebiet DE 2031-301 "Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave"
Nr. P07 - 28.05.2013 - StALU WM - Dienststelle Schwerin
Für das FFH-Gebiet "Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave" wird derzeit ein Managementplan erarbeitet, um den günstigen Erhaltungszustand der im Gebiet vorkommenden natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten zu bewahren oder ggf. wiederherzustellen.
Als Auftakt der Managementplanung findet am
Mittwoch, 12.06.2013 um 17.00 Uhr
in der Dornbuschhalle Dassow
Rudolf-Breitscheid-Straße 50, 23942 Dassow
eine öffentliche Informationsveranstaltung statt.
Auf der Veranstaltung werden die Regelungen zur Managementplanung und der Ablauf des Planungsprozesses dargelegt sowie das mit der Planerstellung beauftragte Planungsbüro vorgestellt. Ziel der Managementplanung ist die Umsetzung der naturschutzfachlichen Erfordernisse, die sich aus den Verpflichtungen europäischer Naturschutzrichtlinien (FFH- und Vogelschutzrichtlinie) ergeben. Nähere Informationen finden Sie auch im Internet unter www.stalu-mv.de.
Die Planung wird aus Mitteln des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) und aus dem Haushalt des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern gefördert.
Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg lädt alle am Gebiet interessierten Anwohner, Bodeneigentümer und die hier tätigen Flächennutzer zu dieser Auftaktveranstaltung ein. Vertreter der Medien sind gern gesehen.
Hintergründe:
Angesichts der fortlaufenden Verschlechterung der natürlichen Lebensräume und der ernsthaften Bedrohung der verschiedenen Arten wildlebender Tiere und Pflanzen im europäischen Gebiet der Mitgliedstaaten wurde ein kohärentes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete mit der Bezeichnung "Natura 2000" errichtet. Dieses Netz umfasst die von den Mitgliedstaaten auf der Grundlage der Fauna-Flora-Habitate (FFH)-Richtlinie (Richtlinie 92/43EWG) ausgewiesenen Besonderen Schutzgebiete (SAC) sowie die aufgrund der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG kodifizierte Fassung) ausgewiesenen besonderen Schutzgebiete (SPA).
Für die Besonderen Schutzgebiete (SAC) sind nach Artikel 6 Absatz 1 FFH-Richtlinie durch die Mitgliedsstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen sowie geeignete Maßnahmen rechtlicher, administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der natürlichen Lebensraumtypen nach Anhang I FFH-Richtlinie und der Arten nach Anhang II FFH-Richtlinie entsprechen, die im Gebiet vorkommen. Die Erhaltungsmaßnahmen sind ggf. in eigens aufgestellten Bewirtschaftungsplänen ("Managementplänen") oder integriert in anderen Entwicklungsplänen darzustellen.
In Mecklenburg-Vorpommern wird das Instrument der Managementplanung zur Lösung der Anforderungen, die sich aus der Meldung bzw. Erklärung von Natura 2000-Gebieten ergeben, genutzt. Ziele der Managementplanung sind in ausgewählten Gebieten:
1. die naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung umzusetzen,
2. klare und plausible Regelungen zu schaffen,
3. konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen,
4. Gemeinden und Vorhabensträgern Planungssicherheit zu ermöglichen und
5. Einzelfallprüfungen auf Verträglichkeit zu erleichtern.
Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern hat das FFH-Gebiet "Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave" als vorrangig zu bearbeitendes Gebiet benannt. Für den Teilbereich Wald liegt bereits ein von der Landesforstanstalt Mecklenburg-Vorpommern bearbeiteter Managementplan vor.
Das FFH-Gebiet hat eine Größe von ca. 3.570 ha und erstreckt sich entlang der Untertrave im Westen bis zur Boltenhagener Bucht im Osten. Das FFH-Gebiet beherbergt allein 21 von insgesamt 58 in Mecklenburg-Vorpommern verbreiteten Lebensraumtypen. Zudem kommen mehrere Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie vor, darunter drei Meeressäuger.
Das FFH-Gebiet "Küste Klützer Winkel und Ufer von Dassower See und Trave" ist in Teilen mit den Europäischen Vogelschutzgebieten DE 1934-401 "Wismarbucht und Salzhaff" und DE 2031-471 "Feldmark und Uferzone an Untertrave und Dassower See" überlagert. Daher werden bei der Festlegung der erforderlichen Erhaltungs- und Wiederherstellungsmaßnahmen die Belange dieser Europäischen Vogelschutzgebiete berücksichtigt.
Die Erstellung des Managementplanes erfolgt unter intensiver Information und Konsultation der interessierten Bürger und im FFH-Gebiet tätigen Flächennutzer, um eine Akzeptanz der Gebietsmeldung und des Planes sicherzustellen.